Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO ist am 25.05.2018 ein bindendes Gesetz zum Schutz personenbezogender Daten und muss von allen Unternehmen berücksichtigt werden.

Im Folgende werde ich das Gesetz zusammenfassend vorstellen, versuchen es einfach zu erklären, die Punkte hervorheben die für die Wirtschaft oder den Individuen von hohem Interesse sind, sowie auf die Herausforderungen der Zukunft eingehen. Bitte beachte, ich bin kein Anwalt, und fasse das Gesetz so zusammen, wie ich es selbst verstehe.

DSGVO Zusammenfassung

DSGVO Zusammenfassung

KAPITEL 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Gegenstand und Ziele

  • Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen und deren personenbezogenen Daten
  • Schütze Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten

2. Sachlicher Anwendungsbereich

  • Verordnung gilt für nicht-automatisierte, teil-automatisierte und automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Verordnung findet keine Anwendung z.B. bei Strafverfolgung

3. Räumlicher Anwendungsbereich

Das Gesetz findet Anwendung wenn:

  • Verarbeitung der Daten bedingt Verantwortlichen oder Auftraggeber in der Union, die Verarbeitung muss nicht zwingend in der Union erfolgen
  • Betroffene Personen müssen sich in der Union befinden und Anbieter, außerhalb der Union, bieten Waren oder Dienstleistungen in der Union an

4. Begriffsbestimmungen

  • Personenbezogene Daten: Alle Informationen die sich auf identifizierbare natürliche Person (also keine Firma) beziehen: Name, ID/ Online-Kennung, Standorte, physische, physiologische, genetische, psychologische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität betreffen.
  • Verarbeitung: Erhebung, Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Ordnung, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung, Übermittlung, Verbreitung, Bereitstellung, Abgleich, Verknüpfung, Einschränkung, Löschung und Vernichtung personenbezogener Daten.
  • Einschränkung der Verarbeitung: Einschränkung der zukünftiger Bearbeitung personenbezogener Daten.
  • Profiling: Persönliche Aspekte analysieren und vorhersagen wie z.B. Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortwechsel.

Ressourcen

[1] Datenschutzgrundverordnung als PDF
[2] Datenschutz Wiki

 

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