Eine Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder oder Dach Stiftung errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder. Dieser Treuhänder verwaltet das Stiftungsvermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung. Eine Treuhandstiftung verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher auch mit weniger als EUR 50.000 Euro gegründet werden.
1. Warum ich mich für eine Treuhandstiftung entschieden habe
Nachdem ich eine Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit beim meinem Arbeitgeber der SAP erhalten hatte, ergab sich für mich die Change zwei meiner Lebenszweck-Fragen zu beantworten:
1. Welchen Beitrag möchte ich für die Welt/ die Gesellschaft leisten?
2. Wenn ich sterbe, was will ich der Welt hinterlassen?
Ich habe den Finanz-Berater meines Vertrauens angerufen und erfahren, das insbesondere bei Abfindungen und der Versteuerung durch die 5tel Regelung es Sinnvoll sein kann eine Stiftung zu gründen.
2. Vorteile einer Treuhandstiftung
Das einzige was ich bisher machen musste, war das Geld auf ein Treuhandkonto zu überweisen, der Rest wurde von dem Treuhänder übernommen.
Bislang kann ich über folgende Erfahrungen und Vorteile berichten:
- Satzung wurde von Treuhänder erstellt
- Anmeldung der Stiftung beim Finanzamt durch den Treuhänder
- Jahresabschluss wurde durch den Treuhänder erstellt
- Steuer wird durch Treuhänder geregelt
Nach meinen Erfahrungen kann ich bisher sagen, dass eine Treuhandstiftung sehr angenehm und nicht zeit-intensiv ist. Die arbeit wird von dem Treuhänder/ der Dach Stiftung übernommen.
3. Weitere Erfahrungen zur Treuhandstiftung
Treten Sie mit mir in Kontakt wenn Sie weitere Fragen haben und einen Erfahrungsaustausch bzgl einer Treuhandstiftung benötigen.
Guten Tag,
ich erwarte bald, bedingt durch eine Werksschließung, eine Abfindung in Höhe von 150.000.- bis etwa 210.000.- Euro.
Wie kann ich das Geld, und in welcher Höhe, vor dem Fiskus retten?
Freundliche Grüße
Ich bin weder Steuerberater noch Finanzberater, von daher kann ich nur von meinen Erfahrungen sprechen. Wenn Sie die Abfindung mit der Fünftelregelung erhalten, dann können Sie einfach gesagt selbst entscheiden, ob Sie die zu zahlenden Steuern (den Betrag) in Ihre eigene Stiftung fließen lassen oder diese dem Staat geben. In beiden Fällen ist das Geld „weg“, mit der Stiftung können Sie aber zumindest selbst entscheiden, wie die erwirtschafteten Einnahmen zum guten Zweck eingesetzt werden sollen.