Ein Rahmenvertrag/ MSA (Master Service Agreement) regelt die generelle Zusammenarbeit zwischen zwei Unternehmen/ Parteien. Über die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen werden typischerweise zusätzliche schriftliche Leistungsscheine/ Einzelverträge geschlossen, welche auf den Rahmenvertrag Bezug nehmen.

Rahmenvertrag: Was wird geregelt?

Rahmenvertrag: Was wird geregelt?

Bestandteile eines Rahmenvertrags

Folgende Punkte können in einem Rahmenvertrag geregelt werden

Dokumentation

Rahmenverträge können die Dokumentationsvorgaben beinhalten

  • In welcher Sprache soll dokumentiert werden
  • Anfertigung von Protokollen
  • Technische Dokumentationen (IT-Systeme, IT-Schnittstellen und Datenformate)
  • Prozessdokumentation (Prozesse, Prozessschnittstellen und Verfahrensabläufe)
  • Benutzerdokumentationen (Rollen, Funktionen, Verarbeitungsregeln, fachliche Architektur, Glossar)

Governance

  • Steuerungsebenen
  • Meetingstrukturen
  • Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Eskalationsverfahren

Innovation

Insbesondere bei Verträgen die sich über Jahre erstrecken, kann der Rahmenvertrag auch Klauseln zur Innovation enthalten. Optimierung der Prozesse und der Dienstleistungen über die Zeit können Anforderungen eines Auftraggebers sein. Insbesondere bei dem Thema Sicherheit sollte man stets auf dem aktuellen Stand der Dinge sein.

Leistungsempfänger

  • Hier werden die Unternehmen des Kunden genannt die von dem Rahmenvertrag und den Leistungen profitieren dürfen

Leistungserbringungsorte

Hier werden die Orte des Dienstleisters definiert, an denen die Leistungen erbracht werden sollen. Es können auch Standorte des Auftraggebers definiert werden, in denen die Dienstleister arbeiten müssen. Zudem kann auch die Remote Arbeit definiert werden.

Zusammenfassung Leistungserbringungsorte:

  • Orte zur Leistungserbringung (Auftraggeber & Dienstleister Standorte)
  • Remote Arbeit definieren

Mitarbeiterregelungen

Unter die Mitarbeiterregelungen fallen die Anforderungen des Auftraggebers in Bezug auf die Mitarbeiter des Dienstleiter. Dabei kann der Auftraggeber fordern, dass der Dienstleister auch die Sicherstellung der Anforderungen durchgängig gewährleistet. Folgende Anforderungen und Regelungen können existieren:

  • Anforderungen an die Kompetenzen & Fähigkeiten der Mitarbeiter
  • Regelungen zum Mitarbeiteraustausch (für Auftraggeber & Dienstleister)
  • Regelungen zu Mitarbeitern in Schlüsselpositionen

Nachhaltigkeit

Immer mehr Unternehmen achten auf Lieferanten und Dienstleistern die ökonomisch, ökologisch und sozial agieren.

Pflichten des Dienstleisters

Für den Dienstleister können Mitteilungspflichten vereinart werdne, z.B. für potentiell auftretenden Problemen & Hindernissen. Prüfpflichten, z.B. die Prüfung von Unterlagen auf Fehler, Einhaltung von Gesetzen und Regulatorien, können auch im Rahmenvertrag definiert werden.

Zusammenfassung Pflichten des Dienstleisters:

  • Mitteilungspflichten
  • Prüfpflichten (Dokumente, Gesetze, Regulatorien)

Qualitätsmaßstäbe

  • Einhaltung aktueller Stand der Technik

Software

Insbesondere in IT-Rahmenverträgen wird oft Programmiert.

  • Übergabe des maschinenlesbaren Objektcodes, Quellcode sowie Dokumentation an den Auftraggeber

Vertragssprache

Es kann auch eine Vertragssprache festgelegt werden. In Deutschland ist diese meistens Deutsch, Englisch wird jedoch auch immer häufiger akzeptiert. Unter die Vertragssprache kann auch die Kommunikationssprache fallen.

Zusammenfassung Vertragssprache:

  • Festlegen der Vertragssprache
  • Festlegen der Kommunikationssprache (Dokumente, Korrespondenzen, etc.)

Rangordung von Verträgen

Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsdokumenten gilt typischerweise folgende Rangordnung, welche jedoch in den Verträgen spezifiziert werden sollte:

  • Anlagen Leistungsschein/ Einzelvertrag
  • Leistungsschein/ Einzelvertrag
  • Anlagen Rahmenvertrag
  • Rahmenvertrag

Heist also, alles in den Leistungsscheinen/ Einzelverträgen etwas definiert wird, das im Gegensatz zu dem Rahmenvertrag steht, gewinnt die Vereinbarung im Leistungsschein/ Einzelvertrag.

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